Allgemeine Geschäftsbedingungen der CAC GmbH

1. Leistungsumfang, Leistungsabwicklung

Die CAC GmbH führt im Rahmen eines abgeschlossenen Wärmedienstvertrages die jährliche Ablesung der Wärme- und ggf. Wasserverbrauchserfassungsgeräte in der Liegenschaft durch. Auf Basis der Ablesedaten und der vom Auftraggeber gemeldeten Kosten-/Nutzerdaten erstellt die CAC GmbH die Heiz-/betriebsksotenabrechnung für die Liegenschaft.

1.1. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, entsprechend den jeweils gültigen Vorschriften, die Liegenschaft vollständig mit einer messtechnischen Ausstattung zur Verbrauchserfassung auszurüsten zu lassen und diese in einem ordnungsgemäßen und funktionsfähigen Zustand zu erhalten. Dies gilt insbesondere auch für die Einhaltung der Vorschriften des Eichgesetzes bei eichpflichtigen Geräten. Im Rahmen des Eich-/Wartungsservice und Mietservice wird die Überwachung der Eichzeiten von CAC GmbH vorgenommen, soweit die entsprechenden Verträge abgeschlossen sind.

1.2. Vor Erstellung der ersten Abrechnung hat der Auftraggeber auf den von der CAC GmbH zur Verfügung gestellten Formularen alle erforderlichen Angaben zu machen, insbesondere über die Liegenschaft, die Heizungsanlage, den Verteilerschlüssel, den Namen der Nutzer und die Flächen der beheizten Räume. Der Auftraggeber hat der CAC GmbH alle Änderungen der Liegenschaft, die für die Verbrauchserfassung von Bedeutung sind, unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

1.3. Vor Beginn der jährlichen Ablesung übersendet die Firma CAC GmbH dem Auftraggeber ein Formular für die Aufstellung der Heiz- und eventuellen Betriebskosten. Die rechtzeitige Rückgabe dieses Formulars mit verbindlichen Angaben über die abzurechnenden Betriebskosten ist Voraussetzung für die Erstellung der Abrechnung. Dies gilt auch für die Meldung von Nutzerwechseln innerhalb des Abrechnungszeitraumes auf dem dafür vorgesehenen Formular, dass gleichzeitig mit der Heizkostenaufstellung einzusenden ist. Für die Korrektheit der übermittelten Daten ist der Kunde verantwortlich.

1.4. Zu den von der CAC GmbH rechtzeitig bekanntgegebenen Terminen für die Durchführung der vertragsgemäßen Arbeiten in der Liegenschaft müssen alle Verbrauchserfassungsgeräte frei zugänglich sein. Das Entfernen von Möbelstücken, Heizkörperverkleidungen und dergleichen wird nicht von der CAC GmbH übernommen. Für die beim ersten Ablesetermin nicht anwesenden Nutzer gibt die CAC GmbH innerhalb von ca. 14 Tagen einen zweiten Sammeltermin zur Ablesung bekannt.

1.5. Wenn für die Abrechnung keine Verbrauchswerte vorliegen, insbesondere wegen nicht zugänglicher, fehlender, defekter oder nicht im Betrieb befindlicher Erfassungsgeräte führt die CAC GmbH eine Verbrauchsschätzung entsprechend den gültigen Richtlinien und Vorschriften durch.

1.6. Liegen zum Zeitpunkt der Abrechnungserstellung keine Zwischenablesewerte für Nutzerwechsel vor, so wird die Verbrauchsaufteilung der Nutzeinheit nach Gradtagen für die Heizung und Kalendertagen für das Wasser vorgenommen.

1.7. Ist es der CAC GmbH wegen fehlender Kosten-/Nutzerdaten des Kunden nicht möglich, die Abrechnung maximal 11 Monate nach Ende des Ablesestichtages zu erstellen, so ist die CAC GmbH ohne weitere Fristsetzung berechtigt, die komplette Abrechnungsgebühr einzufordern.

1.8. Im Leistungsumfang der CAC GmbH nicht eingeschlossen sind insbesondere Arbeiten an der Heizungs- und Sanitäranlage selbst, sowie die Beseitigung der Spuren der ursprünglichen Montage nach erforderlicher Veränderung des Montageortes der Messgeräte.

2. Preise, Zahlungsbedingungen

2.1. Für ihre Wärmedienst – Leistungen berechnet die CAC GmbH jährlich Gebühren. Darin nicht enthalten sind zusätzliche Leistungen, die gemäß jeweiliger Preisliste gesondert in Rechnung gestellt werden.

2.2. Alle Rechnungen der CAC GmbH sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Vertreter sind nicht inkassoberechtigt.

2.3. Die CAC GmbH behält sich vor, bei Nichtbezahlung ihrer Rechnungen die Leistungen des Wärmedienstes einzustellen.

3. Gewährleistung, Haftung

3.1. Die CAC GmbH leistet Gewähr nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

3.2. Die CAC GmbH ist nicht zur Überprüfung der vom Auftraggeber genannten Daten und der von ihm erteilten Anweisungen verpflichtet und haftet nicht für daraus entstehende Fehler. Die CAC GmbH ist auch nicht zur Überprüfung der Einrichtung zur Verbrauchserfassung in der Liegenschaft verpflichtet und haftet daher nicht für die Folgen der Verwendung nicht vorschriftsmäßiger, ungeeigneter, ungeeichter, nicht einwandfrei funktionsfähiger oder dem Stand der Technik entsprechender Erfassungsgeräte.

3.3. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Schadenersatz jeder Art wegen etwaiger Mängel, Verzug oder anderer Rechtsgründe, der über die Kosten der ordnungsgemäßen Leistungserbringung (Nachbesserung) hinausgeht. Die CAC GmbH haftet nur für Schäden, die von der CAC GmbH oder ihren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

3.4. Wird die Einzelabrechnung vor der Weitergabe vom Kunden nicht mehr auf die Vollständigkeit und Korrektheit der übernommen Daten überprüft, so kommt die CAC GmbH für daraus resultierende Mängel nicht auf.

4. Datenschutz, Datenaufbewahrung

4.1. Die CAC GmbH ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu speichern. Der Auftraggeber erteilt hierzu ausdrücklich sein Einverständnis.

4.2. Die CAC GmbH ist längstens bis zum Ablauf von zwei Jahren nach dem jeweiligen Abrechnungszeitraum zur Speicherung der Daten und zur Aufbewahrung der Abrechnungsunterlagen verpflichtet.

5. Vertragskündigung

5.1. Der Wärmedienstvertrag ist mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des laufenden Abrechnungsjahres mit Wirkung für das folgende Abrechnungsjahr kündbar. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

5.2. Wird der Wärmedienstvertrag vom Kunden unberechtigt vorzeitig gekündigt (außerordentliche Kündigung), ist die CAC GmbH berechtigt, die geschuldete Dienstleistungsgebühr in voller Höhe sofort in Rechnung zu stellen.

5.3. Bei einem Wechsel des Eigentümers der Liegenschaft übergibt der Verkäufer dem Erwerber den Vertrag als seinem Rechtsnachfolger. Dies gilt insbesondere auch für Gerätemietverträge.

6.Sonstiges

6.1. Wärmedienstverträge werden ausschließlich zu den vorliegenden Vertragsbedingungen abgeschlossen. Sämtliche Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

6.2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so gilt er im Übrigen fort. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Er ersetzt alle früheren Vereinbarungen bezüglich des Vertragsgegenstandes.

6.3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Nürnberg.

Stand: November 2012

Zum Herunterladen: AGB Dienstleistungen pdf

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