Funktionsweise des Wärmemengenzählers
Ebenso wie Heizkostenverteiler, dienen auch Wärmemengenzähler der Ermittlung des Wärmeverbrauchs. Der Name Wärmemengenzähler rührt daher, weil diese Geräte den physikalischen Nenndurchfluss von Energie messen, auch genannt: Die Wärmemenge. Mit zwei Fühlern ausgestattet, misst der im Rohrnetz installierte Wärmemengenzähler zur gleichen Zeit den Volumenstrom, sowie die Vorlauftemperatur und die Rücklauftemperatur des Heizstranges eines Gebäudes. Aus der resultierenden Temperaturdifferenz erschließt sich der genaue Verbrauch. Einer der größten Vorteile des Wärmemengenzählers ist, dass auch die Wärme miterfasst wird, welche innerhalb der Wohnung über die Rohre abgegeben wird. Das bedeutet: es sind keine Heizkostenverteiler mehr vonnöten. Somit stellt die Verwendung von Fußbodenheizungen und außergewöhnlichen Heizkörper-Formen, an denen aus baulichen Gründen keine Heizkostenverteiler montiert werden können, kein Problem mehr dar! Bei Montage des Wärmemengenzählers im Gemeinschaftsbereich brauchen am Ablesetag keine Wohnungen mehr betreten werden. Dies ist mit den neuen Funksystemen allerdings sowieso bereits eine Selbstverständlichkeit geworden! Möchten auch Sie Ihre Liegenschaft innovativer gestalten und mit den neuen Funksystemen Prozesse für Ihre Mieter und für Sie selbst einfacher gestalten? Wir begleiten Sie gerne bei Ihrem Umstieg, denn:
Auf uns können Sie zählen!
Boilerwärmemengenzähler: Pflicht gemäß Heizkostenverordnung
Die auf die zentrale Warmwasserversorgung entfallende Wärmemenge muss mit einem Boilerwärmemengenzähler gemessen werden. Dies ist seit dem 31.12.2013 in § 9 Absatz 2 der Heizkostenverordnung verzeichnet. In der Pflicht steht hierbei der Gebäudeeigentümer: Bei Nichterfüllen erfolgt die Abrechnung standardmäßig nach den entsprechenden Regelungen des § 9 in der Heizkostenverordnung. Konkret bedeutet das: Der Gesamtverbrauch wird auf alle Parteien gleichermaßen aufgeteilt und die tatsächlichen, individuellen Verbrauchsmengen werden nicht berücksichtigt. Ärgerlich für den Mieter, der nun mehr bezahlen muss, als er eigentlich verbraucht hat. Um Sie als Eigentümer aktiv zu entlasten und die Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften zu einer Selbstverständlichkeit zu machen, sind wir der starke Partner für Boilerwärmemengenzähler an Ihrer Seite – und dies bereits seit 1996.
Individuelle Lösungen für individuelle Objekte
Keine Immobilie gleicht der anderen. Wir bei CAC wissen das und bieten Ihnen eine breite Auswahl: Bei uns können Sie die meisten gängigen Wärmemengenzählertypen beziehen – ob Kompakt-/ Kapsel- oder Splitwärmemengenzähler. Wir prüfen das Marktgeschehen genau und nehmen nur Zähler in unserem Sortiment auf, denen wir vertrauen. Alle unsere Produkte erfüllen die gültigen Normen, sowie höchste Anforderungen an die Messgenauigkeit und die dauerhafte Betriebssicherheit. Bei unserer Auswahl sind wir vollkommen unabhängig von Herstellern, was uns eine große Wahlfreiheit erlaubt. Dabei treffen Sie stets die Entscheidung zwischen Verträgen zum Kauf, zur Miete und zur Wartung. Als Ihr Vertragspartner handeln wir streng nach den Richtlinien der Eichpflicht und wechseln Ihre Wärmemengenzähler in einem 5-jährigen Zyklus aus. Nur so kann eine zuverlässige Funktionalität gewährleistet werden! Doch es steht sogar noch mehr für Sie zur Wahl. Gerade heutzutage ist der Umstieg auf Funksysteme eine Überlegung wert, da sich hierdurch vielerlei Vorgänge vereinfachen lassen. Für Ihre Mieter ergibt sich beispielsweise der Vorteil, dass die Anwesenheitspflicht am Ablesetag entfällt. Unsere Kundendiensttechniker können die Geräte per Funkübertragung aus der Ferne ablesen, ohne das Objekt tatsächlich betreten zu müssen. Wir freuen uns über die Innovation in der Messdienstbranche und beraten Sie gerne, damit auch Sie davon profitieren können!